Seit 1. Juni 2024 ist der Einbau von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Biomasse bei der Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau" und "Wohneigentum für Familien" wieder möglich. Dies gilt vollumfänglich auch für luftführende Pelletkaminöfen, wie der DEPV klären konnte. Für wasserführende (Pellet-)kaminöfen gilt: Sind die Voraussetzungen für eine hydraulisch eingebundene und ggf. automatisch mit Biomasse betriebene Einzelraumfeuerstätte erfüllt, ist auch diese nicht förderschädlich.
Heizungstausch: Auch Länder und Kommunen bieten Zuschüsse
Die BEG regelt bundesweit die Förderung moderner Holzheizungen. Zusätzlich dazu bieten Länder und Kommunen noch weitere Förderprogramme an, die teilweise mit der BEG kombinierbar sind. Die aktualisierte Liste finden Sie auf www.depi.de